Landesjugendkönigsschießen

Startliste

Startliste Landesjugendkönigsschießen 

Wettkampfform

Das 48. Landeskönigsschießen und das 31. Landesjugendkönigsschießen des Westfälischen Schützenbundes finden im Rahmen des 72. Westfälischen Schützentages 2023 in Bad Berleburg-Berghausen statt.

Die Insignienschützen (Apfel, Zepter, Krone) und die neuen Landesmajestäten erhalten einen Preis. Der neue Landesschützenkönig und der neue Landesjugendkönig werden zusätzlich durch Umhängen der Landeskönigskette geehrt.

Alle Teilnehmer erhalten bei der Anmeldung ein besonderes Erinnerungsabzeichen.

Wir freuen uns, wenn alle Teilnehmer*innen in ihrem Königsornat anwesend sein können und auch im Festzug dabei sind.

Geschossen wird mit Kleinkalibergewehr (bei den Erwachsenen nach den Insignien auf den Rumpf mit Flinte) auf einen Holzvogel. Die Reihenfolge wird ausgelost.

Termin

Die Königschießen finden am 14. Oktober 2023 in der Krimmelsdell in Bad Berleburg-Berghausen statt.

Startberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle z.Zt. des Schießens amtierenden Schützenkönige bzw. Kinder-/Jugendkönige der Mitgliedsvereine des WSB (keine Eintagskönige, Abteilungskönige usw.) sowie Kreis- und Bezirks-Schützenkönige bzw. Kreis- und Bezirks-Kinder/Jugendkönige, sofern sie in einem bestimmten Rhythmus bei den Schützenkreisen und -bezirken des WSB (keine anderen Vereinszusammenschlüsse) ausgeschossen werden.

Diese Ausschreibung gilt selbstverständlich für alle Geschlechter.

Startgeld

Das Startgeld beträgt 20,– €, für das Jugendkönigsschießen 10,– €, und wird bei Zusendung der Einladung durch die Geschäftsstelle per Rechnung erhoben.

Anmeldung

Die Vereine/Kreise/Bezirke melden ihren Schützenkönig schriftlich mit voller Anschrift und Geburtsdatum bis spätestens 1. September 2023 an die Geschäftsstelle des Westfälischen Schützenbundes e.V., Eberstraße 30, 44145 Dortmund.

Die Teilnahme am Jugendkönigsschießen beschränkt sich unter Beachtung der Vorgaben des Waffengesetzes auf die Jahrgänge 2004 und jünger. Beim Landesjugendkönigschießen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Alle Teilnehmer unter 18 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorlegen, sonst ist ein Start nicht möglich.